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08.05.2024

Das Solargesetzpaket 1 – Was ändert sich ab Frühsommer 2024

Kurzinfos

Ort: Online Webinar
Tag: 08.05.2024
Zeit: 15:00 - 17:00 Uhr

Im Überblick die Handlungsfelder Gebäude PV und Flächen PV

Das Solargesetzpaket 1 ab Frühsommer 2024 Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2035 Treibhausgasneutralität im Stromsektor zu erreichen.

Die im Mai 2023 vorgestellte "PV-Strategie" zeigt elf Handlungsfelder mit zugeordneten Zielbildern, Maßnahmen und nächsten Schritten auf. Zielbilder und Maßnahmen münden in zwei neue Gesetzespakete: Solarpaket 1 und Solarpaket 2.

Das Solarpaket 1 wurde im August 2023 im Bundeskabinett beschlossen, die Verabschiedung im Bundestag ist nun für Freitag, 26 April angesetzt. Mit der (nicht zustimmungspflichtigen) Stellungnahme des Bundesrates ist für den 26.4. zu rechnen. Mit dem gesetzlichen Inkrafttreten also zum 01.05.2024.

Michael Vogtmann, Vorsitzender des Landesverband Franken e.V. der DGS, gibt den Überblick zu den Handlungsfeldern der PV-Strategie und geht innerhalb der Handlungsfelder ausführlich auf die jeweiligen gesetzlichen Neuregelungen des Solarpaketes 1 ein. Auch ein kurzer Ausblick auf das Solarpaket 2 wird gegeben. Dieses wird vermutlich bis Ende 2024 erarbeitet. Besonderes Augenmerk wird auf die jeweilige Praxisrelevanz für Solarteur*innen, Energieberater*innen und PV-Projektmanager*innen gelegt.

Agenda:
Die Handlungsfelder 

GEBÄUDE-PV:
1. Anhebung der Grenze zur Direktvermarktungspflicht bei Überschusseinspeiseanlagen
2.  Vereinfachter Zugang zur Direktvermarktung bei „kleinen“ PV-Anlagen bis 25 kWp
3. Freiwilliges Gebäude-Modulrepowering mit dem Erhalt der alten hohen Vergütung
4. Anhebung (Verdoppelung) der Grenze für das Anlagenzertifikat TYP B
    Vereinfachungen/Verbesserungen beim PV-Mieterstrom:
5. Unbürokratische "gemeinschaftliche Gebäudeversorgung"
6. Ausweitung der Mieterstromförderung auch auf gewerbliche Gebäude
7. Aufnahme von 35.000 „Außenbereich-Gebäuden“ in die „hohe“ Gebäudevergütung
8. Erleichterungen/Verbesserungen bei Steckersolargeräten

FREIFLÄCHEN-PV:
9. Opt-In wird zu Opt Out bei Förderfähigkeit „PV in benachteiligten Gebieten“
10. Aufnahme der „nicht ausschreibungspflichtigen“ Klein-FF-PV und BEG <6 MW in den allg. Katalog der förderfähigen Freiflächenkulissen
11. Duldungspflicht der Leitungsverlegung bei Freiflächenanlagen
12. Neues hochvergütetes Unterauktionssegment für Agri-PV idR. der Freiflächenausschreibungen Segment

Fachreferent: Michael Vogtmann, Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie (DGS)

Zielgruppe: Energieberater, Planer, Projektentwickler, Vertriebsmitarbeiter von Solarunternehmen, Anlagenbetreiber

Moderation: Justin Gann, Krannich Solar

Kosten: keine

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Ort: Online Webinar
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Zeit: 15:00 - 17:00 Uhr
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