Imagebild Container vor Himmel
 

Blog

KfW 442: Wallbox-Förderung 2023

Wie der Staat Elektromobilität fördert

Am 26. September konnten Privatpersonen einen staatlichen Zuschuss von über 10.000 Euro für ihre  PV-Anlage mit Wallbox beantragen. Dann war der Topf des Förderprogramm KfW 442 „Solarstrom für Elektroautos“ in Höhe von 300 Millionen Euro bereits ausgeschöpft. Weitere 200 Millionen Euro sollen 2024 vergeben werden. Daneben gibt es noch viele weiter Förderprogramme rund um Ladeinfrastruktur – für gewerbliche und private Kunden. 

Wie funktioniert die Wallbox-Förderung KfW 442?

Das Förderprogramm KfW 442 wurde im Jahr 2023 komplett neu aufgesetzt und soll dazu beitragen, dass mehr Menschen nicht nur auf Elektromobilität setzen, sondern ihr Fahrzeug mit selbstproduziertem Solarstrom aufladen können. Es werden außerdem bereits jetzt Anreize für die bidirektionale Ladefunktion gesetzt.

Wer kann den Zuschuss beantragen?

Bezuschusst werden ausschließlich Privatpersonen, die Wohngebäude besitzen und diese noch dazu selbst bewohnen. Es geht explizit um Hausbesitzer, für Eigentumswohnungen ist das Förderprogramm nicht gedacht. Außerdem muss ein eigenes Elektroauto vorhanden oder zumindest bestellt sein. Auch Leasingverträge werden akzeptiert, sofern diese eine Laufzeit von mindestens 12 Monaten aufweisen. Nach Inbetriebnahme des geförderten Systems  muss mindestens drei Jahre lang ein Elektroauto genutzt werden. 

Was genau wird gefördert?

Ziel der Förderung ist, dass mehr Menschen mit eigenem Elektroauto auch ihren eigenen Sonnenstrom für das Auto produzieren. Insofern wird die Infrastruktur gefördert, die dazu notwendig ist, dazu gehören:

  • Wallbox mit einer Leistung von mindestens 11 kW
  • PV-Anlage mit einer Leistung von mindestens 5 kWp
  • Speicher mit einer Kapazität von mindestens 5 kWh

Gefördert werden nur fabrikneue Gesamtsysteme. Wer also bereits eine PV-Anlage auf dem Dach hat, geht leer aus. Es sei denn, er erweitert die Anlage um mindestens 5 kW und es wird auch ein neuer Speicher und eine Wallbox installiert. Gebrauchte Geräte werden nicht gefördert.

Achtung: Für Installateure ergeben sich dabei fantastische Verkaufsargumente. Wer beispielsweise eine PV-Anlage mit Speicher kauft, qualifiziert sich noch nicht für die Förderung. Wer dagegen auch eine Wallbox dazu kauft, kann einen Zuschuss von bis zu 10.200 Euro kassieren. 

Welche Ladestationen sind förderfähig?

Welche Ladestationen förderfähig sind, hat die KfW genau festgelegt und auf einer Liste veröffentlicht, die auf der Informationsseite des Förderprogramms zu finden ist. 

Aus dem Krannich-Portfolio sind folgende Wallboxen förderfähig:

Wie hoch ist die Fördersumme?

Der Zuschuss beträgt maximal 10.200 Euro. Diese Summe setzt sich aus folgenden Einzelbeträgen zusammen:

  • Wallbox: 600 Euro, bei bidirektionaler Ladefähigkeit 1.200 Euro
  • PV-Anlage: 600 Euro pro kWp, maximal 6.000 Euro
  • Speicher: 250 Euro pro kWh, maximal 3.000 Euro

Um die maximale Fördersumme zu erhalten, muss die Anlage also aus diesen Komponenten bestehen:

  • PV-Anlage mit mindestens 10 kWp Leistung
  • Speicher mit mindestens 12 kWh Kapazität
  • Eine Wallbox mit bidirektionaler Ladefähigkeit und mindestens 11 kW Leistung

Insbesondere  der Speicher dürfte für viele private Anlagenbetreiber zu groß dimensioniert sein. Bidirektionale Wallboxen für Privathaushalte sind momentan außerdem noch nicht sehr weit verbreitet – unter anderem weil oftmals noch gar nicht klar ist, wie Netzbetreiber mit ihnen umgehen wollen.

Wie können Kunden die Förderung beantragen?

Achtung! Kunden müssen die Förderung beantragen, bevor sie Kauf- oder Leistungsverträge abschließen. Erst wenn die Förderzusage der KfW eingetroffen ist, können sie die Komponenten bestellen und die Installation beauftragen. Allerdings brauchen sie im Zuge der Antragstellung einen Kostenvoranschlag. Das Geld wird nach Abschluss der Installationsarbeit und der Inbetriebnahme der Anlage ausgezahlt, frühestens aber im März 2024. 

Welche weiteren Bedingungen gibt es?

Die KfW nennt einige weiter Bedingungen auf der Informationsseite des Förderprogramms 442. Die wichtigsten sind:

  • Die gesamte Anlage muss mindestens sechs Jahre genutzt werden, sonst kann die KfW Fördergelder zurückverlangen.
  • Ein Elektroauto muss für mindestens drei Jahre in Betrieb sein. 
  • Das Auto muss zu 100% mit erneuerbaren Energien geladen werden. Reicht der eigene Strom nicht aus, muss ein entsprechender Stromliefervertrag abgeschlossen werden.

Was müssen Installateure beachten?

  • Privatpersonen erhalten die Förderung nur, wenn sie eine vollständige PV-Anlage inklusive Speicher und Wallbox anschaffen. Darauf können sich interessante Vermarktungsstrategien ergeben.
  • Bei der Antragstellung wird ein Kostenvoranschlag eingefordert.
  • Privatpersonen dürfen erst dann Kauf- und Leistungsverträge unterzeichnen, wenn sie die Förderzusage bereits erhalten haben.
  • Die Förderung wird nur bewilligt, wenn die Anlage durch ein Fachunternehmen installiert wird. Privatleute könnten die Komponenten jedoch theoretisch selbst kaufen. 

Förderung von Schnellladeinfrastruktur für Unternehmen

Das BMDV (Bundesministerium für Digitales und Verkehr) fördert die Einrichtung von nicht öffentlichen DC-Schnellladeplätzen. Also von Ladeinfrastruktur, die Unternehmen ihren eigenen Mitarbeitern zur Verfügung stellen. Die Ladepunkte müssen sich auf selbst genutzten betrieblichen Flächen in Deutschland befinden. Jeder Ladepunkt muss eine Nennleistung von mindestens 50kW aufweisen. 

Die Fördersumme beträgt 20 bis 40 Prozent der anrechenbaren Investitionskosten. Es gibt jedoch Einschränkungen:

  • Pro Ladepunkt unter 150 kW können maximal 35.000 Euro angerechnet werden.
  • Pro Ladepunkt über 150 kW können maximal 75.000 Euro angerechnet werden.
  • Insgesamt können maximal 5 Mio. Euro Kosten angerechnet werden.
  • Förderfähig sind die Ladeinfrastruktur, zugehörige technische Ausrüstung wie Batteriespeicher, der Netzanschluss und etwaige Tiefbauarbeiten.
  • Nicht förderfähig sind Ausgaben für eigenes Personal, Leasing- oder Mietausgaben und Kosten für Planungsleistungen Dritter.

Die Förderung wird über PtJ (Projektträger und Forschungszentrum Jülich) abgewickelt.

Welche Förderungen für Wallboxen gibt es außerdem?

Neben der bundesweiten Förderung durch die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) und der Förderung für Unternehmen gibt es auch in einigen Bundesländern und Kommunen Förderprogramme: Diese sind üblicherweise nicht mit der KfW-Förderung kombinierbar.

WALLBOX-FÖRDERUNG NRW

Nordrhein-Westfalen fördert nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur mit diversen Förderprogrammen. Für Privatpersonen und Unternehmen liegt die Fördersumme je nach Programm bei 1.000, bzw. 1.500 Euro, bis hin zu maximal 15.000 Euro. 

www.elektromobilitaet.nrw/foerderprogramme/nicht-oeffentlich-zugaengliche-ladeinfrastruktur/ 

WALLBOX-FÖRDERUNG BADEN-WÜRTTEMBERG

Die L-Bank vergibt den sogenannten BW-e-Solar-Gutschein. Das ist ein Zuschuss von bis zu 500 Euro pro Wallbox. 

www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/bw-e-solar-gutschein.html 

WALLBOX-FÖRDERUNG MECKLENBURG-VORPOMMERN

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern fördert die Modernisierung von Wohnungen. Im Zuge dieses Programms werden auch Wallboxen gefördert. Zur Förderung wird ein zinsloses Darlehen ausgezahlt, das nur zu 75% zurückgezahlt werden muss.

www.lfi-mv.de/foerderfinder/modernisierung-und-instandsetzung/ 

WALLBOX-FÖRDERUNG SCHLESWIG-HOLSTEIN

Im Rahmen des Förderprogramms „Klimaschutz für Bürgerinnen und Bürger“ werden auch Wallboxen gefördert, mit einem Zuschuss in Höhe von bis zu 1.000 Euro.

www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/umwelt-naturschutz/klimaschutz/klimaschutz_node.html 

WALLBOX-FÖRDERUNG THÜRINGEN

Die Thüringer Aufbaubank fördert E-Mobilität. Privatpersonen und Unternehmen erhalten Zuschüsse auf die Anschaffung von beispielsweise E-Fahrzeugen und Ladepunkten. Für Ladepunkte gibt es einen Zuschuss in Höhe von 60% der Investitionskosten, je nach Leistung sind dies maximal 20.000 Euro.

www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/e-mobilinvest 

KOMMUNALE WALLBOX-FÖRDERUNG

Manche Kommunen vergeben Fördergelder an ihre Einwohner, wenn diese sich eine Wallbox anschaffen. Nachfolgend sind beispielhaft einige Programme aufgelistet. Es lohnt sich, bei der jeweiligen Kommune nach Förderprogrammen oder entsprechenden Plänen zu fragen:

Seite Teilen
Weitere Artikel