Blog

Überspannungsschutz ist seit Dezember 2018 Pflicht

Neuregelung der DIN VDE 0100-443 und -534

Seit dem 14.12.2018 wird der Einsatz von AC-Überspannungsschützen in allen neu geplanten Gebäuden Pflicht. Bisher bestand die Notwendigkeit nur für bestimmte Anwendungsfälle, wie medizinische Einrichtungen oder öffentliche oder gewerbliche Gebäude. Nun werden diese auch in Privatgebäude oder kleinen Büros gefordert. Die Grundlage sind einige Neuregelungen der bestehenden Normen DIN VDE 0100-443 und -534, welche eigentlich schon seit 1. Oktober 2016 in Kraft getreten sind. Ab Dezember ist die sogenannte Übergangsfrist abgelaufen und somit ab diesem Zeitpunkt absolut verpflichtend.
Die neu aufgesetzten Normen kommen bei allen elektrischen Installationen zur Geltung, zunächst einmal unabhängig davon, ob eine Photovoltaikanlage installiert ist oder nicht.

DIN VDE 0100-443 regelt, wann ein Überspannungsschutz einzubauen ist.

DIN VDE 0100-534 beschreibt, wie und mit welchen Geräten diese umzusetzen sind.

Weiterführende Informationen können auf der VDE Homepage eingesehen werden.

Einsatz in PV Anlagen

Photovoltaikanlagen sind, wie das öffentliche Stromnetz, Energiequellen und müssen somit auch laut den oben beschriebenen Normen AC-seitig zukünftig mit einem Überspannungsschutz von mind. Typ II ausgestattet sein. Doch ist auch DC-seitig ein Überspannungsschutz gefordert? Hier kursieren verschiedene Meinungen im Netz.

Es gilt: Für die Neuerrichtung von PV-Anlagen ab diesem Zeitpunkt besteht die Verpflichtung, auch DC-seitig einen Überspannungsschutz von mindestens Typ II zu installieren.

Ein erhöhter DC-Überspannungsschutz Typ I+II wird dann verpflichtend, wenn ein Blitzschutzsystem im Anwendungsfall gefordert ist. Die VDE 0100-712 verweist für die Auswirkungen auf PV Anlagen auf das Beiblatt 5 zu DIN EN 62305-3 (VDE 0185-305-3 Bbl 5):2014-02. Dieses beschreibt ausführlich, wie Blitzschutzsysteme in PV-Anlagen ordnungsgemäß umgesetzt werden sollen. Die Errichtung eines Blitzschutzes ist ein umfassendes Konzept und beschreibt neben dem inneren Schutz via benannten Überspannungsableitern auch den sogenannten äußeren Schutz durch Fangleitungen. Vor der Entscheidung, ob ein Kombiableiter Typ I+II installiert werden muss, sollte demnach erst geklärt werden, ob ein Blitzschutzsystem gefordert ist. Bei bestehenden Gebäuden, auf denen eine neue PV-Anlage installiert werden soll, muss lediglich die PV-Anlage mit Überspannungsschützen versehen werden. Der Rest des Hauses bleibt unverändert.

Umsetzung vor Ort

Der konkrete Einbauort des DC-Überspannungsschutzes wird grundsätzlich nicht definiert und ist in gewissen Grenzen frei wählbar. So besagt die Norm lediglich, dass er innerhalb 10m Leitungslänge vom Wechselrichter entfernt installiert werden darf. Innerhalb dieses Abstandes können Sie also entscheiden, ob er bei Gebäudeeintritt oder im Technikraum installiert werden soll.

Umsetzung vor Ort

Beträgt der Abstand mehr als 10m, so ist ein zweiter Überspannungsschutz in der Nähe des zu schützenden Wechselrichters notwendig. Es ist demnach empfehlenswert den Überspannungsschutz bei Möglichkeit entweder direkt in den Wechselrichter zu integrieren oder diesen gleich in unmittelbarer Nähe zu installieren.

Hierbei sollte beachtet werden, dass es sich bei dieser Aufführung nicht um Blitzschutzsysteme handelt. Sollte ein Blitzschutzsystem gefordert sein, sind weitere Schutzmaßnahmen wie Fangeinrichtungen und Potenzialausgleiche anzubringen. Weitergehende Information hierzu können bei der VDE nachgeschlagen werden.

Überspannungsschutz in jedem Fall sinnvoll

Unabhängig davon, ob ein Blitzschutz der Gleichstromseite gesetzlich verpflichtend ist, macht diese auch zur Sicherung Ihrer PV-Anlage und damit verknüpften Investition in allen Fällen Sinn. Überspannungsschäden durch bspw. naheliegende Gewitter können ihren Wechselrichter irreparabel beschädigen. Defekte dieser Art sind in allen uns bekannten Garantiebedingungen der Hersteller ausgeschlossen und im Schadensfall wird dies auch genau überprüft. DC-Überspannungsschütze können relativ leicht mithilfe eines Generatoranschlusskastens, der zwischen Wechselrichter und Modulfeld installiert wird, realisiert werden.

Die Firma Phoenix Contact bietet hierzu kompakte und preiswerte Lösungen bis 3 MPPT an.