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Überkopfmodule

PV Module mit Überkopfzulassung für Carport, Vordach und Terrasse

Solarmodule lassen sich unter anderem auch als Überdachung einsetzen. Das heißt, sie werden nicht auf einer bereits bestehenden Bedachung installiert, sondern dienen selbst als Bedachung. Doch nicht jedes Modul darf auf diese Weise verwendet werden, sie benötigen eine Zulassung als Überkopfmodul, beziehungsweise eine allgemeine bauliche Zulassung (abZ). Die wichtigsten Informationen rund um Module mit Überkopfzulassung.

Welche Module eignen sich als Überkopfmodul? 

Wird ein Modul als Dach eingesetzt, übernimmt es eine ungewöhnliche Funktion. Eine Funktion, die üblicherweise nur Bauprodukte ausüben; und als solche sind Solarmodule weder klassifiziert noch standardmäßig zertifiziert. Das ist natürlich sinnvoll, denn für die allermeisten verbauten Module wäre ein solches Zertifikat überflüssig und insofern relativ teuer. Statt einer Klassifizierung als Bauprodukt gibt es für solche Fälle eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ), eine Zustimmung im Einzelfall (ZiE) oder ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis (abP). Module mit abP gibt es nicht, die Einzelfallzustimmung ist grundsätzlich immer möglich, aber genau diesen Weg wollen sich Bauherren auch aus Kostengründen eigentlich sparen. Bleiben also noch Module mit abZ. 

Werden Module ohne Zulassung als Überdachung verbaut, machen sich der Bauherr beziehungsweise der Eigentümer der Solaranlage unter Umständen strafbar - und bei falscher Beratung möglicherweise auch der Solarteur.

Welche Module haben eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung (abZ)?

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ist verantwortlich für die Zulassung. Dort wird eine fortlaufende Liste mit entsprechenden Produkten und Herstellern geführt. Auf dieser Liste steht im März 2024 außer einigen kleineren PV-Herstellern auch Solitek aus Litauen mit seinen Modulen Solid Bifacial und Solid Agro. 

Die Liste ist auf der Webseite des DIBt einsehbar.

Im Krannich Webshop ist das Modul Solid Bifacial von Solitek in drei Ausführungen verfügbar:

Verwendbarkeitsnachweise im Überblick

Zwar ist die abZ die Kennzeichnung der Wahl, wenn Module zur Überkopfverglasung bei einem Projekt ausgewählt werden. Doch gibt es noch andere ähnliche Kürzel und Kennzeichnungen mit ähnlicher Bedeutung:

abP: allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis

Ein allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis wird für Bauteile ausgestellt, bei denen es entweder keine erheblichen Anforderungen an die Sicherheit gibt oder die nach allgemeinen anerkannten Prüfverfahren beurteilt werden. Beides ist bei Solarmodulen im Überkopfbereich nicht der Fall.

abZ: allgemeine bauaufsichtliche Zulassung

Stattdessen gibt es die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Bei der abZ geht es um Produktspezifikationen. Im Falle von Überkopfmodulen muss beispielsweise gewährleistet sein, dass ein Bruchschaden nicht zu herabfallendem Glas führt. 
In den meisten Fällen besitzen Produkte nicht nur die abZ sondern gleichzeitig auch die aBG.

aBG: allgemeine Bauartgenehmigung 

Die allgemeine Bauartgenehmigung ist seit einigen Jahren von der abZ getrennt. Sie beinhaltet Regelungen zur Planung, Bemessung und Ausführung von bestimmten Bauabschnitten oder -projekten. Mit dieser Zulassung können auch Bauteile in Projekte integriert werden, die zwar keine abZ aber bestimmte andere europäische Zulassungen haben.

ZiE: Zustimmung im Einzelfall 

Hat ein Bauteil keine bauaufsichtliche Zulassung oder ähnliche Genehmigung, kann es im Einzelfall dennoch eingesetzt werden. Dann braucht es eine Zustimmung im Einzelfall oder eine vorhabenbezogene Bauartgenehmigung (vBg). Während für die oben genannten Zulassungen das DIBt zuständig ist, gibt es die Einzelfallgenehmigung von den Bauministerien der Länder.

Warum Module das CE-Zeichen haben – und trotzdem keine abZ

Eigentlich gibt es in der EU eine sehr praktische Qualitätskennzeichnung: Das CE-Zeichen. Hersteller können es selbst auf Produkten anbringen und garantieren damit auf eigene Verantwortung, dass es allen anwendbaren Vorschriften entspricht. Allerdings gelten Module als elektrische Betriebsmittel und sind nicht als Bauprodukte klassifiziert. Deswegen sagt das CE-Zeichen nichts über die Eignung als Überkopfmodul aus und ersetzt auch nicht die abZ.

Mehr Infos in unserem Blogbeitrag über die wichtigsten PV- Normen.

Glas-Glas-Module als Überkopfmodule

Wenn für Überdachungen Glas eingesetzt wird, muss es sich um Verbundglas mit PVB handeln. PVB steht für Poly-Vinyl-Butyral, ein Kunststoff, der als Verbundstoff für Farben, Lacke und in Keramik eingesetzt wird. Außerdem dient es als Zwischenschicht in Windschutzscheiben: Etwaige Glassplitter werden mithilfe des Kunststoffes gebunden. Und genau diese Fähigkeit wird auch bei Glasüberdachungen gefordert: Geht das Glas zu Bruch, sollen keine spitzen Glassplitter herunterfallen. Auch Glas-Glas-Module sind im Endeffekt Verbundgläser, die Folie besteht allerdings aus EVA (Ethyl-Vinyl-Azetat). Deswegen müssen Modulhersteller ihr Produkt prüfen lassen, um eine abZ zu erhalten.

Mehr Infos in unserem Blogbeitrag über die Vor- und Nachteile von Glas-Glas-Module.

Fazit: Keine Module ohne abZ als Dach verbauen

Die Lage ist klar: Sollen Solarmodule als Dach und ohne weitere Absicherung verbaut werden, brauchen sie eine abZ – die es von einzelnen Herstellern auch gibt. Insofern ist nur in wenigen Ausnahmen wie bei PV-Anlagen im Megawattbereich oder architektonisch hochwertigen Sonderlösungen eine bürokratische ZiE eine sinnvolle Alternative. 

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