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PV-Förderung: bis Ende 2023 können Anträge auch auf Stromspeicher gestellt werden

Berliner PV-Programm „SolarPlus“

Mit dem Förderprogramm SolarPlus möchte das Land Berlin den Ausbau der Photovoltaik beschleunigen und gezielt unterstützen. Es wird ein Anteil von mindestens 25 Prozent Solarstrom an der Brutto­stromerzeugung angestrebt. Für die Umsetzung des Programms hat die Senats­verwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe die IBB Business Team GmbH (IBT) beauftragt.

Ab dem 1. November 2022 wird ein elektronisches Antragssystem zur Verfügung stehen bis dahin können vorläufige Anträge eingereicht werden. Welche Projekte gefördert werden, ist in den Modulen A bis D zu finden, dabei besteht die Möglichkeit Förderungen aus mehreren Modulen miteinander zu kombinieren.

Was wird gefördert?

Hier eine kurze Übersicht der Fördermodule:

Wer kann die SolarPlus Förderung beantragen?

Wer antragsberechtigt ist wird in den einzelnen Modulen festgelegt. Generell sind es sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen, die ihren Wohnsitz oder eine Niederlassung in Berlin haben. Die Unternehmen werden in drei Größen geteilt:

  • kleine Unternehmen, mit weniger als 50 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu 10 Mio. Euro,
  • mittel große Unternehmen, mit bis zu 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro und
  • große Unternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz über 50 Mio. Euro.
     

Wie hoch ist die Förderung?

Die Höhe der Förderung ist sowohl von der Art des Antragstellers als auch dem Fördermodul abhängig. Darüber hinaus bemisst sie sich nach der Unternehmensgröße und ist nach oben gedeckelt.

Betrachtet man z.B. die Förderung des Kaufes (Modul C1) bzw. die Pacht/Leasing (Modul C2) eines Stromspeichers, so sieht es folgendermaßen aus. Beim Kauf von Stromspeichern werden Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern mit 300 Euro je KWh und bis maximal 15.000 Euro gefördert. Bei Mehrfamilienhäusern und Gewerbeimmobilien ist die Förderung, je nach Unter­nehmens­größe anteilig und kann bis zu maximal 30.000 Euro betragen. Zu den Kosten, die hier rückerstattet werden, zählen Investitionskosten für den Stromspeicher, das Energie­manage­mentsystem und Batteriewechselrichter bzw. zwei Drittel der Investitionskosten für Hybrid­wechselrichter sowie die Kosten für die Installation des Speichers, des Energiemanage­ment­systems und des Wechselrichters. Im Fall von Pacht oder Leasing sind ebenfalls 300 Euro je kWh Speicherkapazität bis maximal 15.000 Euro vorgesehen.

Es gilt zu beachten, dass das Speichersystem nur gefördert werden kann, wenn es zusammen mit einer neuen Photovoltaikanlage installiert wird. Diese darf frühestens drei Monate vor Eingang des Antrages für den Stromspeicher in Betrieb genommen worden sein.

Hier geht es zu den Solarspeichern in unseren Shop.

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