In Deutschland besteht die Regelung, dass installierte PV Anlagen entweder vom Netzversorger heruntergeregelt werden müssen (dies geschieht mit einem Rundsteuerempfänger) oder maximal 70% der Anlagen-Nennleistung ins Netz eingespeist werden dürfen.
Mit dieser Variante werden Wechselrichter direkt am Erzeugergerät in der Leistung auf 70 % gedrosselt. Beispiel: Eine 10 kWp Anlage, welche 9 kW produziert wird trotzdem auf 7kW gedrosselt.
Durch den im Haushalt anfallenden Direktverbrauch kann es folglich dazu kommen, dass am Netzeinspeisepunkt deutlich weniger Energie eingespeist wird, als man eigentlich dürfte.
Da dies einen Leistungsverlust darstellt und ein Teil der produzierten Energie ungenutzt bleibt, gibt es die „dynamische 70% Einstellung“. Hierfür wird keine feste Einstellung am Wechselrichter vorgenommen, sondern mithilfe eines Energy Meters die Leistung gemessen, die am Netzeinspeisepunkt nach den Hausverbrauchern noch ankommt.
Je nach Leistungsbedarf im Haushalt regelt der Wechselrichter somit dynamisch seine Leistung, sodass am Einspeisepunkt maximal gerade so die erlaubten 70% der Anlagenleistung eingespeist werden.
Schematisch dargestellt:
Mit dieser Variante gewinnt man im genannten Beispiel knapp 2 KW Leistung. Für diese Option muss jedoch bedacht werden, dass es zwingend notwendig ist, ein Energy Meter zu verbauen, da der Wechselrichter die Daten am Einspeisepunkt kennen muss, um sich gesetzeskonform abzuregeln.