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Die 3-Quadratmeter-Regelung bei PV-Modulen

Weniger Bürokratie und höhere Modulleistung

Wer bisher in Deutschland Solarmodule verbauen wollte, musste auf Modulgrößen unter 2 Quadratmeter zugreifen. Das hat sich jetzt geändert: Durch die neue 3-Quadratmeter-Regelung ist die Installation von großen Solarmodulen bis 3 Quadratmeter genehmigungsfrei. Besonders Installateure und Endkunden profitieren von weniger Bürokratie, schnellerer Projektrealisierung und effizienteren Modulen. Doch was bedeutet diese Regelung genau?

Was ist die 3-Quadratmeter-Regelung?

Die Drei-Quadratmeter-Regel bezieht sich auf die baurechtliche Vereinfachung bei der Installation von Solarmodulen, welche durch das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) im August 2024 offiziell veröffentlicht wurde. Laut dieser Regelung dürfen Solaranlagen mit einer Gesamtfläche von bis zu drei Quadratmetern ohne spezielle Baugenehmigung installiert werden – sowohl im Dachbereich mit einem Neigungswinkel unter 75 Grad als auch bei gebäudeunabhängigen Solaranlagen. Bisher lag die Grenze für genehmigungsfreie Solarmodule in Deutschland bei 2 Quadratmeter. In anderen europäischen Ländern gab es keine derartige Größenbeschränkung. Durch die neue Regelung können bereits jetzt in einigen Bundesländern Module über 2 Quadratmeter verbaut werden.

Warum ist die 3-Quadratmeter-Regelung relevant?

Die neue Regelung schafft Bürokratie ab und ermöglicht vielen einen leichteren Zugang zu Solarenergie. Das beschleunigt nicht nur den Ausbau der Solarenergie allgemein, sondern auch die Projektrealisierung für Endkunden. Außerdem kann durch die Freigabe von Modulen bis drei Quadratmeter auf ein breiteres Produktportfolio zurückgegriffen werden – und Solaranlagen flexibler gestaltet werden.

Welche Bundesländer setzen die Regelung bereits um?

Die neue Regel ist in der Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) des DIBt festgehalten. Die Bundesländer müssen diese Regelung in ihre eigenen technischen Baubestimmungen übernehmen. Die jeweiligen Landesbauordnungen regeln üblicherweise keine Modulgrößen oder Vorgaben für Balkonanlagen, sie beziehen sich allerdings auf die technischen Baubestimmungen.

Bislang (Stand 11.10.2024) haben folgende Bundesländer die 3-Quadratmeter-Regelung umgesetzt:

  • Bayern
  • Baden-Württemberg
  • Nordrhein-Westfalen (NRW)
  • Hessen
  • Niedersachsen
  • Rheinland-Pfalz
  • Andere Bundesländer: In anderen Bundesländern ist die Regelung der 3-Quadratmeter-Grenze geplant, sie soll bis Mitte 2025 in ganz Deutschland gelten.

Vor- und Nachteile von größeren Solarmodulen

Zu dem größten Argument für Solarmodule über 2 Quadratmeter gehört die höhere Leistung. Da größere Module mehr Solarzellen enthalten als kleine, sind sie wesentlich effektiver. Dies spart vor allem bei großen Anlagen Zeit und Installationskosten. Das ist also vor allem bei größeren Projekten wie Industrieanlagen oder Freiflächenanlagen von Vorteil.  

Anlagenplaner haben durch die neue Regelung ein größeres Produktspektrum zur Auswahl. Das hilft ihnen dabei, unterschiedliche Dachformen- und Größen effizient mit den passenden Modulen zu bestücken.

Auf der anderen Seite bedeuten größere Module aufgrund ihres Gewichts und ihrer Größe eine herausfordernde Handhabung und können so vor allem bei kleineren Anlagen höhere Transport- und Installationskosten verursachen. Zudem sind sie anfälliger für Windlasten, was bei der Ballastierung der PV-Anlage berücksichtigt werden muss.

Bei allem für und wider zählt am Ende, das passende Produkt für das jeweilige Projekt zu finden. Dank der Drei-Quadratmeter-Regel erweitert sich die Auswahl auch auf große Solarmodule – ganz ohne Bürokratie.

Gilt die 3-Quadradmeter-Regel für Balkonkraftwerke?

Für Balkonanlagen gelten laut dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) andere Regeln. Da Photovoltaikmodule von Stecker-PV-Anlagen nicht als Bauprodukte im Sinne von § 2 Abs. 10 Nr. 1 der Musterbauordnung (MBO) gelten, fallen sie nicht unter die 3-Quadratmeter-Regel.

Allerdings müssen Gebäudeteile, an denen die Module angebracht werden, der gegebenen Windlast standhalten. Sollten die Solarmodule zusätzlich eine bauliche Funktion übernehmen, wie beispielsweise eine Absturzsicherung, gelten sie als Teil der baulichen Anlage und somit als Bauprodukte.

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