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NEUE FÖRDERBEITRÄGE

Ab April 2022 werden PV-Anlagen zwischen 30 und 100 kWp stärker unterstützt

Mit der Revision der Einmalvergütung im April 2022 werden PV-Anlagen zwischen 30 und 100 kWp stärker unterstützt. Der Grundbeitrag wird zwar gesenkt, dafür steigt der Leistungsbeitrag für angebaute wie auch integrierte Anlagen um 10 CHF/kWp. Der Beitrag für PV-Anlagen ab 100 kWp wird um 20.- auf 270 CHF/kWp gesenkt. Integrierte Solarfassaden (ab 75° Neigung) profitieren neu von einem zusätzlichen Bonus von 250 CHF/kWp.

Eine Übersicht finden Sie hier.

 

Förderbeiträge für Ladestationen

Seit Neujahr unterstützt der Kanton Luzern die Nachrüstung von privaten und halbprivaten Ladestationen bei bestehenden Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohnungen. Bauherren erhalten CHF 400.- für jeden mit Strom erschlossenen Parkplatz plus CHF 500.- für jede Ladestation. Schweizweit handelt es sich dabei um eine Ausnahme. Auf nationaler Ebene wird das Errichten von Ladeinfrastruktur bisher nicht gefördert. Es sind vereinzelte Kantone, Städte und Elektrizitätswerke, welche hier Pionierarbeit leisten. Eine ähnliche Regelung kennt der Kanton Thurgau, der 25% der Investitionskosten plus CHF 500.- pro erschlossenem Parkplatz vergütet – ebenfalls auf MFH beschränkt. Im Kanton Bern profitieren nur Unternehmen von Subventionen für installierte Ladestationen. Die Stadt Zürich vergütet leistungsabhängige Beträge für private Ladestationen, die Stadt St. Gallen nur für öffentlich zugängliche.

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