Gewerbespeicher - Planung und Ausrichtung
Gewerbespeicherprojekte müssen gut geplant werden. In diesem Blogbeitrag steht, worauf es dabei ankommt und welche Tools Planer einsetzen können.
WeiterlesenStromkunden zahlen nicht nur den verbrauchten Strom pro Kilowattstunde, sondern auch die Bereitstellung von Leistung. Diese Leistungskosten können einen erheblichen Anteil der Stromrechnung ausmachen. Mit Peakshaving oder Lastspitzenkappung werden die Lastspitzen reduziert und Großverbraucher sparen erhebliche Stromkosten ein. Dabei gibt es allerdings einiges zu beachten.
Stromversorgungsunternehmen lassen es sich bezahlen, jederzeit die maximal benötigte Leistung zur Verfügung zu stellen und legen die notwendigen Investitionen in den Netzausbau auch über den sogenannten Leistungspreis um. Gemessen wird diese Leistung anhand von Lastgängen, also der abgerufenen Leistung innerhalb eines Zeitraums von 15 Minuten. Dafür wird ein RLM-Zähler benötigt, also eine registrierende Leistungsmessung.
Gezahlt wird einerseits die tatsächlich verbrauchte Energiemenge von beispielsweise 150 MWh, und zusätzlich ein Leistungspreis pro kW Spitzenlast, die irgendwann im Laufe eines Jahres abgerufen wurde – selbst dann, wenn eine solche Spitzenlast nur ein einziges Mal benötigt wurde. Spitzenlasten können in die Höhe schnellen, wenn beispielsweise mehrere Maschinen gleichzeitig hochgefahren werden oder wenn viele Kunden gleichzeitig ihr Elektroauto an einer großen Ladestation aufladen.
Pro Watt Spitzenleistung werden je nach Versorger und Tarif oft zwischen 10 und 250 Euro pro Jahr fällig. Diese Spitzenlasten können mehrere zehntausend Euro zusätzliche Kosten verursachen.
Bei der Betrachtung der Stromkosten gibt es allerdings einen weiteren Wert zu berücksichtigen, die Vollbenutzungsstunden.
Vollbenutzungsstunden oder Benutzungsstunden sind ein rechnerischer Wert, der zur Stromabrechnung eingesetzt wird. Er wird auch Jahresbenutzungsdauer genannt. Der Wert gibt an, wie viele Nutzungsstunden im Jahr abgerufen wurden. Errechnet wird die Jahresbenutzungsdauer mit folgender einfacher Formel:
Jahresenergieverbrauch in kWh / Spitzenlast in kW
Einige Rechenbeispiele:
Für Großkunden gibt es mehrere wichtige Grenzwerte:
Vor allem die 2.500-Stunden-Grenze stellt einen rechnerisch und planerisch interessanten Punkt dar:
Durch eine PV-Anlage und optimierten Eigenverbrauch sinkt nicht nur der Strombezugsbedarf, es sinkt auch die Jahresbenutzungsdauer. Fällt sie unter 2.500 Stunden, steigt der Arbeitspreis und Multi-Use-Anwendungen werden sinnvoll. Eine Portion der Kapazität des Speichers könnte genutzt werden zur Spitzenlastkappung und der andere Teil für die Eigenverbrauchsmaximierung.
Anlagenplaner finden also auf Basis des jeweiligen Stromtarifs und Lastgangs des Kunden die wirtschaftlichste Kombination aus Speicher und PV-Anlage.
Liegt die Jahresbenutzungsdauer über 2.500 Stunden, können Leistungskosten auf mehrere Weisen reduziert werden:
Zum einen, indem die Jahresbenutzungsdauer auf unter 2.500 Stunden gedrückt wird, was durch eine PV-Anlage und Eigenverbrauchsoptimierung gelingen kann.
Zum anderen, indem durch den Einsatz eines Gewerbespeichers die Lastspitzen an einem festgelegten Grenzwert gekappt werden. Wird dieser Grenzwert überschritten, liefert der Speicher den benötigten Strom, die Leistungsspitzen im Lastgang werden an dieser festgelegten Grenze abgeschnitten. Aufgefüllt wird der Speicher über den PV-Anlagenüberschuss – oder auch durch Netzbezug. Dann ändert sich zwar nichts am reinen Stromverbrauch, sehr wohl aber am Leistungspreis.
Ob Lastspitzenkappung eine sinnvolle Option ist und um diese dann optimal einsetzen zu können, muss der Speicher an die jeweiligen Gegebenheiten angepasst werden:
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