Die Bundesregierung hat für 2023 eine Steuerreform beschlossen, die vor allem private Anlagenbetreiber entlasten soll. Bei Installateuren führt sie aber zu einem höheren Beratungs- und Bürokratieaufwand. Wir verraten nicht nur die wichtigsten Grundlagen der neuen PV-Steuer – sondern auch einen Trick, der die Bürokratie minimiert.
„Für private Anlagen mit maximal 30 kWp Leistung ist die Sache einfach: Es fällt keine Einkommenssteuer an und die Umsatzsteuer auf die Lieferung und Installation der Anlage beträgt 0 Prozent, sofern sie 2023 fertiggestellt wurde.“ Das sagt Diplom-Kaufmann Michael Vogtmann, Fachreferent Photovoltaik bei der DGS Franken, der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie.
Im Detail ist es aber nicht ganz so einfach.
Dem Einkommensteuergesetz wird ein neuer Satz hinzugefügt. § 3 Satz 72 EstG regelt nun rückwirkend ab dem Steuerjahr 2022: Die meisten privaten Anlagenbetreiber zahlen auf ihre Einkünfte und Stromentnahmen aus Photovoltaikanlagen keine Einkommensteuer mehr. Das gilt selbst für einige gewerbliche Betreiber.
Unter die Steuerbefreiung fallen folgende Anlagen:
Rechenbeispiele für Maximalleistungen von Solaranlagen:
Die neue Steuerregelung klingt zunächst großartig, hat aber auch einen Nachteil: „Die Einkommenssteuer fällt zwangsweise weg, es gibt keine Wahlmöglichkeit“, sagt Vogtmann. Und mit der Einkommenssteuer auch Abschreibungsmöglichkeiten. „Wer seine Anlage zehn, fünf oder auch nur zwei Jahre abgeschrieben hat: Damit ist jetzt Schluss.“ Denn auch Bestandsanlagen sind von der neuen Steuer betroffen. „Ideal ist das dagegen für jene, die ihre Anlage schon lange abgeschrieben haben und nun höhere Gewinne versteuern müssten.“
„PV-Anlagen werden auch weiterhin mit Umsatzsteuer verkauft“, erklärt Vogtmann. „Allerdings beträgt die Umsatzsteuer ab dem 1.1.2023 in vielen Fällen 0 Prozent.“ Anders sieht es bei Erlösen aus Solaranlagen aus: Sowohl Stromverläufe an Mieter als auch die Einspeisevergütung sind grundsätzlich weiterhin umsatzsteuerpflichtig. Das steht im geänderten § 12 Absatz 2 UstG.
Der reduzierte Umsatzsteuersatz gilt für folgende Anlagen:
Die Umsatzsteuer von 0 Prozent gilt dabei für:
Eine weitere Einschränkung gibt es: Der Installateur muss die Anlage direkt an den Betreiber liefern.
„All jene, die die Umsatzsteuer nicht wieder zurückbekommen, die also nicht Vorsteuerabzugsberechtigt sind, sollen in den Genuss kommen, PV-Anlagen zu kaufen, ohne mit der Umsatzsteuer belastet zu werden“, sagt Photovoltaik- und Steuerexperte Vogtmann.
Achtung: Für Stromlieferungen gelten weiterhin bekannte Umsatzsteuerregelungen. Betreiber können unter Umständen die Kleinunternehmerregelung für sich in Anspruch nehmen.
Installateure müssten nun also nicht nur herausfinden, ob Lieferadressat und Betreiber die gleiche Person sind, sondern auch, ob die Anlage auf Wohngebäuden installiert wird, oder ob das Gebäude für Tätigkeiten genutzt wird, die dem Allgemeinwohl dienen. „Dazu kommt noch die Dokumentation im gesamten Rechnungsstellungsprozess“, so Vogtmann.
Weil das kaum umsetzbar ist, bietet sich folgender Ausweg an:
Installateure lassen sich per Unterschrift von ihren Kunden bestätigen, berechtigten Anspruch auf den vergünstigten Umsatzsteuersatz von 0 Prozent zu haben.
Vor dem Jahreswechsel:
Ab dem 1.1.23:
Bürokratie vermeiden:
Welche Leistung ist relevant für die Steuergrenze von 30 kWp?
Die Nennleistung, die im Moduldatenblatt aufgeführt ist.
Können auch alte Anlagen, die 2022 oder früher in Betrieb genommen wurden, von der Umsatzsteuer befreit werden?
Nein. „Alte Anlagen müssen weiterhin so behandelt werden, wie es umsatzsteuerrechtlich vor der Reform war“, sagt Vogtmann. Stichtag ist der 1.1.2023, ab dem das neue Steuerrecht gilt.
Welche Umsatzsteuer wird fällig bei Kaufverträgen, die 2022 geschlossen wurden?
Sofern die Anlage erst 2023 in Betrieb genommen wird, gilt die neue Steuer von 0 Prozent. Im Zweifel bekommen Kunden zu viel gezahlte Steuern zurück. „Es sei denn, es wurde explizit ein Bruttopreis vereinbart“, sagt Michael Vogtmann.
Sollten Anlagen kleiner als 10 kWp noch in diesem Jahr in Betrieb genommen werden?
„Wenn nicht irgendwelche persönlichen steuerlichen Bedürfnisse dafürsprechen, das dieses Jahr noch zu machen, dann bis Januar warten“, rät Michael Vogtmann. „Schon allein, weil die EEG-Vergütung dann ein Jahr länger gezahlt wird.“ Die EEG-Vergütung wird 20 Jahre lang gezahlt – und das erste Jahr wäre das Jahr 2022, in dem keine nennenswerte Beträge mehr anfallen, wenn die Anlage erst im Dezember in Betrieb genommen wird.
Gibt es jetzt keinerlei Abschreibungsmöglichkeiten mehr?
Doch. Handwerkerleistungen können weiterhin abgeschrieben werden. „Das betrifft Neuinstallationen, aber auch Service-, Reparatur- und Austauscharbeiten. Allerdings nur die Handwerkerleistungen, nicht das Material.“
Welche Steuer gilt bei Mieterstrommodellen?
Der Betreiber zahlt keine Einkommenssteuer, sofern die Leistung der PV-Anlage pro Einheit maximal 15 kWp und insgesamt maximal 100 kWp beträgt. Auf die Anschaffung der Anlage fällt der Umsatzsteuersatz von 0% an. Auf den Stromverkauf an die Mieter muss aber Umsatzsteuer gezahlt werden, es sei denn, der Betreiber agiert als Kleinunternehmer.